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Krankenkasse

In der Schweiz ist eine Krankenversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) für alle Einwohner obligatorisch. Alle Anbieter von Krankenversicherungen gewährleisten identische Leistungen in der Grundversicherung, jedoch unterscheiden sich die Prämien je nach Krankenkasse und Wohnkanton. Für eine individuell angepasste Beratung stehen unsere Versicherungsexperten Ihnen gerne zur Verfügung.

KVG Modelle

Eine Übersicht über die Modelle

Standard-Modell

Die Möglichkeit der freien Arztwahl bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, welchen Arzt oder Spezialisten Sie aufsuchen möchten.

Hausarzt-Modell

Hierbei wählen Sie einen festen Hausarzt, der Ihre medizinische Versorgung koordiniert und bei Bedarf an Spezialisten weiterleitet.

HMO-Modell

Beim HMO-Modell ist Ihre erste Anlaufstelle eine HMO-Gruppenpraxis, wo Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten, um eine koordinierte Versorgung zu gewährleisten.

Telmed

Bei diesem Modell ist eine telefonische Beratung vor jedem Arztbesuch vorgesehen.

Spezielle Modelle

Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus spezialisierte Modelle an, die weitere Vorteile und Anpassungen bieten.

Zusatzversicherung

Warum eine Zusatzversicherung?

Zusatzversicherung

Warum eine Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung in der Schweiz ist eine solide Basis, aber sie hat ihre Grenzen. Sie deckt grundlegende medizinische Behandlungen und Arztbesuche innerhalb Ihres Wohn- oder Arbeitskantons ab und beschränkt Spitalaufenthalte auf die allgemeine A...

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Leistungsübersicht

Leistungen der Zusatzversicherungen

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01

Spital

Freie Spitalwahl in der Schweiz

Freie Arztwahl im Spital

Wählbarer Spitalkomfort: Allgemein, Halbprivat oder Privat

Vorsorge Check-Up

Fitnessbeiträge

02

Medikamente

90% für nicht Kassenpflichtige, von Swissmedic zugelassene Medikamente (Ausnahme: LPPV)

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Phytotherapie: Pflanzenheilkunde

03

Alternativmedizin

Akkupunktur

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Phytotherapie: Pflanzenheilkunde

Osteopathie

Kinesiologie

Homöopathie

Krankenkassenversicherung

Obligatorische Grundversicherung

Krankenkassenversicherung

Obligatorische Grundversicherung

Die Grundversicherung deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab, dazu zählen unter anderem die ärztliche Behandlung, gewisse medizinische Untersuchungen und Verfahren, Medikamente, sowie Beiträge zu Spitalaufenthalten. Trotz der einheitlichen Leist...

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Eigenständig erfolgreich, gemeinsam stark

Franchise und Selbsthalt

Wenn Sie medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder Medikamente in Anspruch nehmen, müssen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt.

Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den man im Jahr selbst an die Behandlungskosten zahlt, bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt. Die gesetzliche Mindestfranchise liegt bei 300 CHF, kann aber auf bis zu CHF 2’500 erhöht werden. Die Höhe der Franchise kann von ihnen selbst bestimmt werden.

Das heisst

Abhängig von Ihrer gewählten Franchise, tragen Sie pro Kalenderjahr einen Betrag zwischen 300 und 2'500 CHF selbst bei. Personen, die häufig medizinische Hilfe benötigen, können von einer niedrigeren Franchise profitieren, da sie schneller die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreichen. Für Personen die selten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, könnte es klüger sein, eine höhere Franchise zu wählen. Durch die Wahl einer höheren Franchise und dem damit verbundenen geringeren Prämienaufwand können Sie über das Jahr hinweg Kosten sparen, sofern Sie nur minimale oder keine medizinischen Ausgaben haben.

Selbstbehalt

Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, leisten Sie einen Kostenbeitrag mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Bei Kindern entspricht der Maximalbetrag 350 Franken - bei mehr als zwei Kindern max. 1000 Franken.

Ihr Versicherungsexperte in der Nähe

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Dies sind einige der am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden

Die Prämienhöhe basiert auf den Vorjahresausgaben der Krankenkassen und wird vom Bundesamt für Gesundheit jährlich neu festgelegt. Faktoren wie Wohnkanton, Alter, und gewähltes Versicherungsmodell, sowie die Franchise spielen ebenfalls eine Rolle​​.

Personen mit niedrigem Einkommen können in der Schweiz eine Prämienverbilligung für ihre Krankenkassenprämien beantragen. Die Bedingungen und das Verfahren zur Beantragung einer Prämienverbilligung variieren je nach Kanton. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen kantonalen Stelle zu informieren und dort einen Antrag zu stellen.

Neugeborene müssen innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel drei Monate nach der Geburt, bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Sie sind ab dem Tag der Geburt versichert, sofern die Anmeldung fristgerecht erfolgt. Die Versicherungswahl kann die Grundversicherung sowie optional gewählte Zusatzversicherungen umfassen.

In der Schweiz sind Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, durch die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers geschützt. Wer weniger arbeitet, muss die Unfalldeckung über die Grundversicherung sicherstellen​.

Die Kündigung der Grundversicherung ist zum Jahresende mit einer Frist von einem Monat zum 30. November möglich. Bei der freien Arztwahl mit der niedrigsten Franchise besteht zudem die Möglichkeit, zum 1. Juli zu wechseln, mit einer Kündigungsfrist bis zum 31. März​.

Wenn Sie Ihren Wohnkanton wechseln, müssen Sie Ihre Krankenkasse darüber informieren. Die Grundversicherung bleibt zwar schweizweit gültig, es kann aber sein, dass sich die Höhe Ihrer Versicherungsprämien ändert.
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